§ 4 Abs 3 EStG
Bei Tod eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners und Fortsetzung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch den Rechtsnachfolger ist die Erstellung einer Todfallsbilanz nicht erforderlich.
VwGH 27.06.2000, 99/14/0281
§ 4 Abs 3 EStG
Bei Tod eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners und Fortsetzung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch den Rechtsnachfolger ist die Erstellung einer Todfallsbilanz nicht erforderlich.
VwGH 27.06.2000, 99/14/0281