§ 239 BAO
Bezieht sich der Inhalt eines Bescheides nur auf die Rückerstattung eines Steuerguthabens, sind die Regelungen des Umsatzsteuerrechts nicht zugrunde zu legen.
VwGH 28.03.2000, 99/14/0115; VwGH 28.03.2000, 99/14/0116
§ 239 BAO
Bezieht sich der Inhalt eines Bescheides nur auf die Rückerstattung eines Steuerguthabens, sind die Regelungen des Umsatzsteuerrechts nicht zugrunde zu legen.
VwGH 28.03.2000, 99/14/0115; VwGH 28.03.2000, 99/14/0116