§ 22 Z 2 EStG 1988
Sofern die Bereitstellung eines Pkws zur Privatnutzung eine Vorteilszuwendung für eine betriebliche Leistungen des Steuerschuldners darstellt, ist dieser Vorteil als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.
VwGH 28.03.2000, 99/14/0302
§ 22 Z 2 EStG 1988
Sofern die Bereitstellung eines Pkws zur Privatnutzung eine Vorteilszuwendung für eine betriebliche Leistungen des Steuerschuldners darstellt, ist dieser Vorteil als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.
VwGH 28.03.2000, 99/14/0302