§ 3 Abs. 2 Z 2 lit. e BodenwertabgabeG
Der VwGH erläutert, dass Superädifikate samt den dazugehörigen Grundstücken, die als unbebaute Liegenschaften zu qualifizieren sind, in die Bemessungsgrundlage der Bodenwertabgabe einzubeziehen sind.
§ 3 Abs. 2 Z 2 lit. e BodenwertabgabeG
Der VwGH erläutert, dass Superädifikate samt den dazugehörigen Grundstücken, die als unbebaute Liegenschaften zu qualifizieren sind, in die Bemessungsgrundlage der Bodenwertabgabe einzubeziehen sind.