§ 218 Abs. 2 BAO
Die Berufung gegen die Abweisung des Antrags auf Zahlungserleichterung erfordert eine Hemmung der Verpflichtung zur Zahlung eines Säumniszuschlags und die Setzung einer Nachfrist bei Nichtstattgabe der Berufung.
VwGH 22.03.2000, 98/13/0227