§ 32 Z 1 EStG
Sowohl der nach einem Unfall zugewendete Verdienstentgang wie auch die Rückvergütung der Einkommensteuer unterliegen der Steuerpflicht.
VwGH 27.06.2000, 99/14/0330
§ 32 Z 1 EStG
Sowohl der nach einem Unfall zugewendete Verdienstentgang wie auch die Rückvergütung der Einkommensteuer unterliegen der Steuerpflicht.
VwGH 27.06.2000, 99/14/0330