§ 905 Abs 2 ABGB
Der Steuerinsider kommentiert eine Entscheidung des VwGH, in der geprüft wurde, ob Bearbeitungsspesen, die die Postsparkasse bei einer Körperschaftsteuervorauszahlung in Euro in Abzug brachte, als Überweisungskosten dem Steuerschuldner angelastet werden können und zu Lasten der Finanzverwaltung gehen.