§ 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1972
Die Zugrundelegung eines begünstigten Steuertarifs ist bei einer Vermietung nach der Art eines Bordellbetriebs nicht möglich.
VwGH 22.03.2000, 97/13/0173
§ 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1972
Die Zugrundelegung eines begünstigten Steuertarifs ist bei einer Vermietung nach der Art eines Bordellbetriebs nicht möglich.
VwGH 22.03.2000, 97/13/0173