Zusammenfassung: Der Autor setzt sich kritisch mit der geplanten Umgestaltung des § 67 Abs 8 EStG durch das BBG 2001 auseinander, die die Rahmenbedingungen für die Besteuerung von Pensionsabfindungen grundlegend modifiziert und die Anwendung des begünstigten Hälfte-Steuersatzes einschränkt. Felbinger weist nach, dass sich diese Rechtsänderung weder für die Förderung der betrieblichen Zukunftsvorsorge noch für die Erzielung steuerlichen Mehreinnahmen durch den Staat als zielführend erweist.