§ 37 EStG 1972
Die Steuerbegünstigung für Übergangsgewinne von freiberuflich Tätigen setzt keine gleichmäßige Forderungsverteilung über die Vorjahre bzw. ein bestimmtes Größenverhältnis der Forderungen, also keine Zusammenballung von Forderungen aus mehreren Jahren im Zeitpunkt des Übergangs voraus.