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Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht UmS 14/31/2000

SteuernDr. Werner Wiesner; Mag. Dr. Walter SchwarzingerSWK 2000, S 740 Heft 31 v. 1.11.2000

Zusammenfassung: Durch die Anerkennung einer verspätet eingetroffenen Anmeldung einer Verschmelzung oder Einbringung durch das Firmenbuchgericht tritt eine Sanierung der Rechtsverletzung, die durch die Überschreitung der maßgeblichen Neunmonatsfrist verwirklicht wurde, ein.

Weiterführende Hinweise: Fristenerlass, 15.06.1999, AÖFV 136

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