Zusammenfassung: In dem Beitrag wird eine Anfrage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder an den Präsidenten des VfGH abgedruckt, in der die Kammer auf den zu erwartenden Anstieg der Beschwerdefälle in Getränkesteuerangelegenheiten hinweist und eine Erweiterung der Anlassfallwirkung bzw. Verlängerung der Beschwerdefrist durch Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages zur Diskussion stellt. Dieser Vorschlag wurde vom Präsidenten des VfGH allerdings als nicht zielführend eingestuft.