§ 11 Abs 14 UStG 1994
Der Autor weist darauf hin, dass die gesonderte Ausweisung des Steuerbetrags in der Rechnung nicht zwingend die Steuerschuld nach § 11 Abs 14 UStG 1994 begründet, da diese Steuerschuld von der Erfüllung der Formalvorgaben einer Rechnung abhängt.
VwGH 22.02.2000, 99/14/0062