§ 236 BAO
Ein anderweitiger Verbrauch der Barmittel und die verspätete Beantragung der Anpassung der Vorauszahlungen rechtfertigt das Absehen von der Gewährung einer Nachsicht.
VwGH 30.11.1999, 95/14/0102; VwGH 30.11.1999, 96/14/0121
§ 236 BAO
Ein anderweitiger Verbrauch der Barmittel und die verspätete Beantragung der Anpassung der Vorauszahlungen rechtfertigt das Absehen von der Gewährung einer Nachsicht.
VwGH 30.11.1999, 95/14/0102; VwGH 30.11.1999, 96/14/0121