§ 11 BAO
Jeder Tatbeitrag zu einem Finanzvergehen begründet unabhängig vom Stellenwert zur Tatverwirklichung die Haftung nach § 11 BAO.
VwGH 16.12.1999, 97/16/0006
§ 11 BAO
Jeder Tatbeitrag zu einem Finanzvergehen begründet unabhängig vom Stellenwert zur Tatverwirklichung die Haftung nach § 11 BAO.
VwGH 16.12.1999, 97/16/0006