§ 283 HGB; § 24 FBG
Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser ausführte, dass die Verhängung einer Zwangsstrafe wegen der Missachtung der handelsrechtlichen Publizitätspflichten bzw. der nicht fristgerechten Offenlegung des Jahresabschlusses, eine vorangehende Androhung der Zwangssanktion voraussetzt.