Zusammenfassung: Die Verpfändung von Kapitalanteilen steht einer Einbringung nach Art III UmgrStG nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG
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Zusammenfassung: Die Verpfändung von Kapitalanteilen steht einer Einbringung nach Art III UmgrStG nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG
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