§ 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. b GebG
Anlässlich der Scheidung getroffene Übereinkünfte sind gebührenrechtlich als Vergleich zu qualifizieren.
VwGH 25.11.1999, 99/16/0021
§ 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. b GebG
Anlässlich der Scheidung getroffene Übereinkünfte sind gebührenrechtlich als Vergleich zu qualifizieren.
VwGH 25.11.1999, 99/16/0021