§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1972
Für die Bemessung der AfA von den fiktiven Anschaffungskosten ist nur die Geltendmachung eines Antrags, nicht aber das Vorliegen eines Bescheids, maßgeblich.
VwGH 25.11.1999, 97/15/0178
§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1972
Für die Bemessung der AfA von den fiktiven Anschaffungskosten ist nur die Geltendmachung eines Antrags, nicht aber das Vorliegen eines Bescheids, maßgeblich.
VwGH 25.11.1999, 97/15/0178