§ 289 BAO
Der VwGH betont die meritorische Entscheidungspflicht der Abgabenbehörden zweiter Instanz und befürwortet die Zulässigkeit einer Abweichung vom Bescheidspruch und der Begründung der erstinstanzlichen Finanzbehörde.
VwGH 21.10.1999, 98/15/0195