§ 232 Abs. 2 BAO
Die Angabe einer Pauschalsumme für mehrere Besteuerungsperioden steht der gebotenen Begründung eines Sicherstellungsantrags entgegen.
VwGH 19.10.1999, 98/14/0122
§ 232 Abs. 2 BAO
Die Angabe einer Pauschalsumme für mehrere Besteuerungsperioden steht der gebotenen Begründung eines Sicherstellungsantrags entgegen.
VwGH 19.10.1999, 98/14/0122