Zusammenfassung: Der Autor vertritt in seinem Beitrag die Ansicht, dass die Ablehnung der steuerlichen Anerkennung des Verpflegungsmehraufwands als Betriebsausgabe bei oftmaligem Aufenthalt an denselben Ort im Rahmen einer Dienstreise und dementsprechender Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten auch bei Sachverhalten, die vor Bekanntmachung der Lohnsteuerrichtlinien 1999 verwirklicht wurden, mit den Vorgaben der Lohnsteuerrichtlinien 1992 nicht in Einklang steht.