§ 303 Abs. 4 BAO
Eine Missachtung des Verbots einer Wiederholungsprüfung kann erst im Rahmen der Ermessensprüfung bezüglich der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens berücksichtigt werden.
VwGH 19.10.1999, 98/14/0118
§ 303 Abs. 4 BAO
Eine Missachtung des Verbots einer Wiederholungsprüfung kann erst im Rahmen der Ermessensprüfung bezüglich der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens berücksichtigt werden.
VwGH 19.10.1999, 98/14/0118