§ 12 Abs. 1 UStG 1972
Ein gemeinnütziger Verein kann für die Aussendung von Spendenaufrufen zu Weihnachten kein Vorsteuerabzugsrecht geltend machen.
VwGH 30.09.1999, 97/15/0110
§ 12 Abs. 1 UStG 1972
Ein gemeinnütziger Verein kann für die Aussendung von Spendenaufrufen zu Weihnachten kein Vorsteuerabzugsrecht geltend machen.
VwGH 30.09.1999, 97/15/0110