§ 20 Abs. 1 Z 3 EstG 1988
Ausgaben eines Baumeisters in der Höhe von 6 Mio. Schilling für die Pflege bzw. Anbahnung von Geschäftskontakten in Jordanien sind als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen zu qualifizieren.
VwGH 13.10.1999, 94/13/0035