§ 23 Abs. 1 BAO
Ein behauptetes verdecktes Rechtsgeschäft im Rahmen eines Scheingeschäfts muss eindeutig in den Feststellungen konkretisiert und rechtlich eingeordnet werden.
VwGH 30.09.1999, 97/15/0075
§ 23 Abs. 1 BAO
Ein behauptetes verdecktes Rechtsgeschäft im Rahmen eines Scheingeschäfts muss eindeutig in den Feststellungen konkretisiert und rechtlich eingeordnet werden.
VwGH 30.09.1999, 97/15/0075