Zusammenfassung: Die Autorin stellt in ihrem Beitrag die gesetzliche Regelung für Einkünfte von Schülern und Studenten in den Ferien dar. Einkünfte vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind unerheblich.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 3 FLAG
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Zusammenfassung: Die Autorin stellt in ihrem Beitrag die gesetzliche Regelung für Einkünfte von Schülern und Studenten in den Ferien dar. Einkünfte vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind unerheblich.
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