Zusammenfassung: Der Autor über die Frage, wer in steuerlicher Hinsicht unter den Begriff des Lebensmitteleinzelhandels bzw. in den Begriff des Gemischtwarenhandels zu subsumieren ist. Aufgrund der neuen Pauschalierungsmöglichkeit wird diese Frage für die Branche bedeutsam.
Rechtsgrundlagen: § 125 BAO