§ 216 BAO
Der VwGH entscheidet, dass ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto ist im Verfahren nach § 216 BAO auszutragen.
VwGH 05.07.1999, 99/16/0115
§ 216 BAO
Der VwGH entscheidet, dass ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto ist im Verfahren nach § 216 BAO auszutragen.
VwGH 05.07.1999, 99/16/0115
