§ 34 Abs. 1 BAO
Der VwGH entscheidet, dass die Verfolgung der berufsständischen Interessen der Zahnärzte und Dentisten keinem gemeinnützigen Zweck anzusehen sind.
VwGH 20.07.1999, 99/13/0078
§ 34 Abs. 1 BAO
Der VwGH entscheidet, dass die Verfolgung der berufsständischen Interessen der Zahnärzte und Dentisten keinem gemeinnützigen Zweck anzusehen sind.
VwGH 20.07.1999, 99/13/0078
