Zusammenfassung: Der Autor prüft die Gebührenschuld bei elektronisch signierten E-Mails. Über den Vertragsabschluss unter Verwendung sicherer elektronischer Signaturen, der keine Gebührenschuld auslöst.
Rechtsgrundlagen: § 294 ZPO; § 4 Abs. 1 SigG
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