Im Urteil vom 8. 7. 2021, Rádio Popular, C‑695/19 , hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Garantieverlängerung für Haushaltsgeräte sowie Informatik- und Telekommunikationsartikel zu den Versicherungsumsätzen zählen und daher deren Vermittlung ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit ist, sodass diese Umsätze bei der Ermittlung des Vorsteuerschlüssels berücksichtigt werden müssten.