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Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2021, 394 Heft 8 v. 1.8.2021

Wird ein in Österreich ansässiger Alleingeschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Deutschland überwiegend in Österreich tätig („Ferngeschäftsführung“), so kommt Art 16 Abs 2 DBA Deutschland nur dann zur Anwendung, wenn die Gesellschaft auch abkommensrechtlich in Deutschland ansässig ist.

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