Schwarz (http://kluwertaxblog.com/2021/05/24/credit-for-foreign-tax-the-lob-and-domestic-relief ) führt aus, dass nach Art 26 und 27 WVK völkervertragliche Verpflichtungen ungeachtet des innerstaatlichen Rechts beachtet werden müssen; dieser Grundsatz sei aber nicht immer so einfach anzuwenden.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.