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EuGH: Leistungen zwischen der Hauptniederlassung, die Teil einer Mehrwertsteuergruppe ist, und ihrer Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat unterliegen der Mehrwertsteuer

News aus der EUSteuerrechtSWI 2021, 228 - 231 Heft 4 v. 1.4.2021

In seinem Urteil vom 11. 3. 2021, Danske Bank, C-812/19 , hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob Leistungen zwischen einer in einem Mitgliedstaat gelegenen Hauptniederlassung und ihrer in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen Zweigniederlassung der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn die Hauptniederlassung in ihrem Mitgliedstaat Teil einer Mehrwertsteuergruppe iSd Art 11 MwStSyst-RL ist.

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