Entscheidung: EuGH 28. 10. 2021, X-Beteiligungsgesellschaft mbH, C-324/20 .
Art 90 Abs 1 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass bei Vorliegen einer Ratenzahlungsvereinbarung die Nichtbezahlung eines Teilbetrags der Vergütung vor seiner Fälligkeit nicht als Nichtbezahlung des Preises im Sinne dieser Bestimmung eingestuft werden und deshalb nicht zu einer Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage führen kann.