Der EuGH hat mit Urteil vom 3. 6. 2021, Titanium, C-931/19 , aus der MwStSyst-RL die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer inländischen Immobilie durch einen im Ausland ansässigen Vermieter abgeleitet.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.