Herrmann (Blog Handelsblatt 29. 7. 2020) analysiert das Urteil vom 12. 2. 2020, XI R 24/18, mit dem der BFH die Anforderungen eines Vorsteuerabzugs bei Holdinggesellschaften als konsequente Schlussfolgerung aus der EuGH-Rechtsprechung verdeutlicht und gelockert habe.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.