Im Urteil vom 9. 7. 2020, CT, C‑716/18, entschied der EuGH über Fragen der rumänischen Curtea de Apel Timişoara (Berufungsgericht Timişoara, Rumänien) betreffend die Auslegung von Art 288 Abs 1 Z 4 MwStSyst-RL über die Methode zur Berechnung des Jahresumsatzes im Hinblick auf die Anwendung der Sonderregelung für Kleinunternehmen.
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