Koch-Schulte (Blog Handelsblatt 14. 7. 2020) untersucht, ob Managementbeteiligungen an Private-Equity-Fonds der Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen unterliegen. Sie zeigt die Schwächen und die fehlende Praktikabilität auf, weist aber auch darauf hin, dass man alleine schon aus Gründen der Vorsicht wegen der drohenden Geldbußen zunächst von einer Meldepflicht ausgehen müsse.