Die Einkünfte eines in Österreich ansässigen E-Sportlers, der auf selbständiger Basis regelmäßig bei weltweiten Computerspielwettkämpfen teilnimmt, die eine langandauernde Vorbereitungs- bzw Trainingszeit erfordern und deren Ziel der Gewinn eines Preisgeldes ist, sind grundsätzlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG im Rahmen seiner unbeschränkten Steuerpflicht zu erfassen.
Schlagwörter: