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E-Sportler als Künstler iSd Art 17 DBA USA

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2020, 418 Heft 8 v. 1.8.2020

Die Einkünfte eines in Österreich ansässigen E-Sportlers, der auf selbständiger Basis regelmäßig bei weltweiten Computerspielwettkämpfen teilnimmt, die eine langandauernde Vorbereitungs- bzw Trainingszeit erfordern und deren Ziel der Gewinn eines Preisgeldes ist, sind grundsätzlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG im Rahmen seiner unbeschränkten Steuerpflicht zu erfassen.

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