In seinem Urteil vom 9. 7. 2020, HF, C-374/19 , hatte sich der EuGH mit der Berichtigung des Vorsteuerabzugs anlässlich der Beendigung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen .
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