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Errichtung eines verschiebbaren Daches als Betriebsstätte

SteuerrechtSWI 2019, 33 Heft 1 v. 12.1.2019

Normen: Art 5 Abs 2 lit g DBA Österreich - Italien

Schlagwörter:

internationales Steuerrecht; Italien; Österreich; Doppelbesteuerungsabkommen (DBA); Abkommensrecht; DBA-Recht; verschiebbares Dach; Bauleistungen; Montagebetriebsstätte; Begründung einer Betriebsstätte; Beratungsleistungen; Baustellenfrist; Assistenzleistungen; Baustellenbetriebsstätte; Montageleistungen; Baubetriebsstätte; 12-Monats-Frist; Schulungstätigkeiten; Montage; Schulung; Werklieferung

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