Normen: Art 5 Abs 2 lit g DBA Österreich - Italien
Schlagwörter:
internationales Steuerrecht; Italien; Österreich; Doppelbesteuerungsabkommen (DBA); Abkommensrecht; DBA-Recht; verschiebbares Dach; Bauleistungen; Montagebetriebsstätte; Begründung einer Betriebsstätte; Beratungsleistungen; Baustellenfrist; Assistenzleistungen; Baustellenbetriebsstätte; Montageleistungen; Baubetriebsstätte; 12-Monats-Frist; Schulungstätigkeiten; Montage; Schulung; Werklieferung