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Maßnahmen der OECD gegen die künstliche Vermeidung von Betriebsstätten (BEPS-Action 7)

SteuerrechtAufsatzProf. Dr. Stefan BendlingerSWI 2015, 2 - 12 Heft 1 v. 1.1.2015

Normen: Art 5 OECD-MA; Art 5 Abs 6 UN-MA

Schlagwörter:

Internationals Steuerrecht; BEPS Action 7 "Prevent the Artificial Avoidance of PE Status"; OECD; Action Plan; Base Erosion and Profit Shifting; BEPS-Projekt; Aktionsplan; internationale; Steuervermeidung; Steuerumgehung; aggressive Steuerplanung; Diskussionsentwurf; Public Discussion Draft; Betriebsstättenflucht; Handlungsempfehlungen; Handlungsanweisungen; Vertreterbetriebsstätte; multinationale Unternehmen; Betriebsstättenbegriff; Betriebsstättengewinne; Zuordnung; Kommissionärsstrukturen; Hilfsbetriebsstätten; Hilfstätigkeit; Warenlager; Betriebsstätte; Beschaffung von Informationen; Einkaufsbetriebsstätten; Konsignationslager; verbundene Unternehmen; Konzernunternehmen; feste Geschäftseinrichtung; Aufteilung; Bau- und Montagebetriebsstätten; Dienstleistungsbetriebsstätte; Bau- und Montageverträge; Geschäftsaktivitäten; Tätigkeiten; Abkommensmissbrauch; Vermeidung; Versicherungsbetriebsstätten; Gewinnaufteilung; Betriebsstätten; Besteuerung; Quellenstaat; multilaterales Übereinkommen; Besteuerungsrecht; UN-; Musterabkommen; Internetaktivitäten; digitale Wirtschaft;

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