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EuGH: Keine Berücksichtigung finaler Verluste aus einer grenzüberschreitenden Immobilienveräußerung

News aus der EUSteuerrechtDr. Peter Haunold, Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel, Dr. Christian WidhalmSWI 2014, 27 - 35 Heft 1 v. 1.1.2014

Normen: Art 65 AEUV; Art 63 AEUV

Schlagwörter:

Kapitalverkehrsfreiheit; Verluste; Verlustabzug; Immobilien; Verkauf; grenzüberschreitender; Mitgliedstaat; Versagung; Veräußerung; unbewegliches; bewegliches; Vermögen; Doppelbesteuerungsabkommen; Nichtabzugsfähigkeit; Aufteilung der Besteuerungsbefugnis; Gewinne; Finnland; Frankreich;

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