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EuGH: Ausländische Einkünfte dürfen für die Berechnung des Progressionsvorbehalts nicht höher bewertet werden

News aus der EUSteuerrechtDr. Peter Haunold, Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel, Dr. Christian WidhalmSWI 2014, 489 - 492 Heft 10 v. 1.10.2014

EuGH 11. 9. 2014, Rs C-489/13 , Verest und Gerards; EuGH Rs C-107/94 , Asscher; EuGH verb Rs C-197/11 und C-203/11 , Libert u. a.; EuGH Rs C-303/12 , Imfeld und Garcet

Schlagwörter:

Einkommensteuer; freier Kapitalverkehr; Immobilien; Belgien; Frankreich; Besteuerung; Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen; Katastereinkommen; in einem anderen Mitgliedstaat; gelegene; nicht vermietete; Doppelbesteuerungsabkommen; Vermeidung der Doppelbesteuerung; Wohnmitgliedstaat; Ungleichbehandlung; nationale Regelung; Methode der Befreiung mit Progressionsvorbehalt; Mietwert; inländische; Einkünfte; ausländische; Bemessungsgrundlage; Berechnung; Steuersatz; Progressionsklausel; höherer;

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