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EuGH: Keine Versagung des Vorsteuerabzugsrechts allein wegen Unregelmäßigkeiten auf Seiten des Leistenden

SteuerrechtJudikaturDr. Peter Haunold, Wirtschaftsprüfer; Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel, Universität Linz; Dr. Christian Widhalm, Steuerberater, Universität WienSWI 2012, 383 - 389 Heft 8 v. 1.8.2012

Art 267 AEUV

Mit seiner Entscheidung geht der EuGH der Frage auf den Grund, ob ein Steuerpflichtiger seines Vorsteuerabzugsrechts aufgrund von Unregelmäßigkeiten in Lieferscheinen verlustig werden kann, wenn auf Seiten des Leistungsempfängers Unkenntnis über das Vorgehen des Pflichtigen besteht.

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