Zusammenfassung: Bendlinger gibt einen Überblick über eine Entscheidung des norwegischen Obersten Gerichtshofs, der sich mit der Besteuerung von Dell in Norwegen auseinandersetzte. Ein norwegisches Finanzamt ging im Anlassfall davon aus, dass Dell AS neben ihrer Eigenschaft als ein in Norwegen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegendes Steuersubjekt gleichzeitig eine beschränkt steuerpflichtige Betriebsstätte der irischen Dell Products Ltd. sei, weswegen es zu einer Teilbesteuerung von Vertriebsgewinnen kam.