Zusammenfassung: Das BMF ging auf die Verlegung eines Wohnsitzes eines österreichischen Staatsbürgers in die Schweiz ein, der von den ÖBB eine Betriebspension erhalten hatte. Insbesondere wurde dabei die Anwendbarkeit der Art 18 und 19 DBA Schweiz beleuchtet.
Rechtsgrundlagen: Art 18 DBA Schweiz; Art 19 DBA Schweiz; Art 19 Abs 3 OECD-MA