Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag geht auf das Urteil des BFH vom 12.5.2011 ein, welches untersucht, ob Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden können und stellt den Standpunkt des deutschen BMF zur Frage dar, ob die Entscheidung über den Einzelfall hinaus anwendbar ist.
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